Neue Satzung 2016

Satzung

der St. Pankratius Schützenbruderschaft Störmede 1669 e.V. vom 08. Januar 1994
geändert durch Beschluss der Generalversammlung vom 05.01.2002
zuletzt geändert durch Beschluss der Generalversammlung vom 02.01.2016

  • 1

Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Sankt Pankratius Schützenbruderschaft 1669 e.V. Störmede“.
Aus alten Überlieferungen geht hervor, dass die Schützenbruderschaft Störmede schon 1669 bestanden hat. Der Sitz der Schützenbruderschaft ist in Geseke-Störmede. Die Bruderschaft ist Mitglied des Kreisschützenbundes und des Sauerländer Schützenbundes. Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Paderborn unter der Register-Nr. VR 40419.

  • 2

Zweck der Bruderschaft

Die Bruderschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Bruderschaft stellt ihre Bestrebungen unter die Devise „Glaube, Sitte, Heimat“, mit folgenden Aufgaben und Zielen:

  1. Die christliche Lebensauffassung als Grundlage der Schützenbruderschaft zu verankern und zu festigen durch die Pflege des religiösen Lebens sowie die traditionelle Bindung an die römisch-katholische Kirche.
  2. Die Förderung des traditionellen und heimatlichen Brauchtums.
  3. Die Förderung der Heimat und Volkspflege, insbesondere die Belebung des Heimatsinns der Bevölkerung.
  4. Die Integration der neu zugezogenen Bewohner von Störmede zu fördern sowie die echte ländliche Lebensart und Sitte zu erhalten und Eintracht und Bürgersinn zu fördern.
  5. Instandhaltung der beweglichen Archivalien, die im Eigentum der Schützenbruderschaft sind (Fahnen, Königsketten usw.), sowie das Archivieren von alten Bildern, Presseberichten und Protokollen, die in Verbindung mit dem Vereinsleben stehen.
  6. Das Denkmal für die gefallenen und vermissten Schützenbrüder des 1. und 2. Weltkrieges ganzjährig zu unterhalten und zu pflegen.
  7. Seniorenbetreuung durch Durchführung von Ausflügen und Seniorennachmittagen mit Film- und Diavorführung für die Ehrenschützen ab dem 67. Lebensjahr.
  8. Die Tradition der Störmeder Schützenbruderschaft fortzusetzen und deren Vermögen zu wahren und zu verwalten.
  • 3  Verwendung der Mittel
  1. Die Bruderschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  1. Die Mittel der Bruderschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Wesen und Zweck der Bruderschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Über die Festsetzung evtl. Vergütungen und deren Höhe entscheidet im Einzelfall der Vorstand.
  • 4  Mitgliedschaft, Eintritt, Jubilarehrung, Verdienstorden
  1. Mitglieder der Schützenbruderschaft können nur Männer werden, die das Lebensjahr vollendet haben.
  1. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung
  1. Über die Aufnahme der Mitgliedschaft beschließt zunächst der Vorstand, der dann die Bestätigung dieser Entscheidung der nächsten Generalversammlung überlässt. Wird die Aufnahme verweigert, kann der Abgewiesene keine Angabe von Gründen für die Nichtaufnahme verlangen.
  1. Die Mitglieder werden im Bruderschaftsregister
  1. Nach 25jähriger, danach nach 40jähriger Mitgliedschaft, danach alle 10 Jahre, erhalten die Jubilare Medaillen, die ihnen während des Schützenfestes in feierlicher Weise verliehen werden.
  1. Der Vorstand kann verdienten Mitgliedern Verdienstorden
  • 5  Beiträge und Pflichten
  1. Die Mitglieder zahlen zu Beginn eines Kalenderjahres ihren Jahresbeitrag an die Bruderschaft.
  1. Über die Höhe des Beitrages beschließt die Generalversammlung mit einfacher Mehrheit auf Vorschlag des Vorstandes. Mitglieder, die das 67. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 5 Jahresbeiträge geleistet haben, sind ab dem darauffolgenden Kalenderjahr von der Beitragszahlung befreit. Sie können den Beitrag aber freiwillig weiter leisten. Der Vorstand ist berechtigt, in besonderen Fällen den Beitrag ganz oder teilweise zu erlassen.
  1. Alle Mitglieder sollen bestrebt sein, das Ansehen der Bruderschaft zu fördern und bis ins hohe Alter an allen Versammlungen und Veranstaltungen der Bruderschaft teilnehmen.
  • 6  Verlust der Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt in diesem Fall nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Austrittserklärung erfolgt.
  1. Über den Ausschluss eines Mitgliedes beschließt der Vorstand nach Anhörung des Auszuschließenden mit ¾ Mehrheit.
  1. Falls ein Mitglied seinen Beitrag trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht zahlt, wird er nach Beratung im Vorstand aus der Bruderschaft ausgeschlossen. Er ist über den Ausschluss schriftlich zu informieren.
  • 7  Organe der Bruderschaft

Organe der Bruderschaft sind:

  1. der geschäftsführende Vorstand,
  2. der erweiterte Vorstand,
  3. die Generalversammlung.

 

Zu 1.:  Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Brudermeister, welcher auch das Amt des Oberst inne hat, dem 2. Brudermeister – gleich Stellvertreter des 1. Brudermeisters – , dem Geschäftsführer und dem Kassierer .

Dieser Vorstand vertritt die Bruderschaft nach außen. Zu einer rechtsverbindlichen, mündlichen oder schriftlichen Willenserklärung der Bruderschaft genügen die Erklärungen zweier Mitglieder des Vorstandes.

Zu 2.:  Der erweiterte Vorstand ist ausnahmslos stimmberechtigt. Der erweiterte Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Ein katholischer Priester des Pastoralverbundes gehört dem Vorstand als geistlicher Präses ohne weiteres an, er braucht nicht gewählt zu werden. Der amtierende König gehört dem Vorstand ehrenhalber mit vollem Stimmrecht an.

Außerdem:      der kommandierende Bataillons-Major,
der Archivverwalter im Rang des Majors,
2 Hallenwarte im Rang des Majors,
2 Platzwarte im Rang des Majors
und weitere von der Generalversammlung ernannte Ehrenoffiziere und Ehrenmitglieder

Zu 3.:  Die Generalversammlung (Mitgliederjahreshauptversammlung):

Oberstes Organ der Bruderschaft ist die Generalversammlung, welche alljährlich am 1. Wochenende im Januar einberufen werden soll. Zu der Generalversammlung werden die Mitglieder durch den Vorstand unter Beachtung einer Frist von mindestens 3 Tagen durch Bekanntmachung in der Tagespresse (Der Patriot) eingeladen.

Der Vorstand ist verpflichtet, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, wenn mindestens 1/10 der Mitglieder dies schriftlich beantragen. Der Vorstand kann bei Bedarf eine außerordentliche Generalversammlung einberufen. Zu dieser ist mit einer Frist von mindestens 2 Wochen unter Angabe des Grundes einzuberufen.

  • 8  Wahlen und Beschlüsse

 

  1. Der Vorstand der Bruderschaft wird in der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit, und zwar durch Stimmzettel oder, falls niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt, ihre Wiederwahl ist zulässig.
  1. Für die Wahl des Oberst als 1. Brudermeister ist ein Wahlleiter zu wählen. Die Wahl erfolgt durch Zuruf.
  1. Die Vorstandsmitglieder werden durch Zuruf gewählt, falls mehrere Wahlvorschläge gemacht werden, muss mit Stimmzetteln gewählt werden. Der Oberst hat das Recht, den jeweils ersten Vorschlag einzubringen. Bei Stimmengleichheit zweier Bewerber erfolgt zwischen diesen eine Stichwahl.
  1. Alle Beschlüsse des Vorstands und der Generalversammlung erfolgen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  1. Anträge zur Beschlussfassung müssen mindestens 3 Wochen vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich vorliegen.
  1. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder erforderlich
  • 9  Aufgaben des Vorstandes

Der geschäftsführende Vorstand verwaltet das Vermögen, führt die laufenden Geschäfte und vertritt die Bruderschaft nach außen. Bei wichtigen Entscheidungen ist der Vorstand verpflichtet, zuvor einen Beschluss der Generalversammlung einzuholen und sich danach zu richten.

Der 1. Brudermeister beruft die Vorstandssitzungen und die Versammlungen ein und führt in ihnen den Vorsitz.

Der 2. Brudermeister ist sein Stellvertreter.

Der Geschäftsführer führt die Geschäfte des Vereins und erledigt alle damit verbundenen schriftlichen Arbeiten.

Der Kassierer erstattet Rechnung über die kalenderjährlichen Einnahmen und Ausgaben. Nach Prüfung der Kassenführung durch drei Kassenprüfer wird die Rechnung der Generalversammlung vorgetragen, die dem Kassierer Entlastung erteilt.

Die Aufgaben der weiteren Vorstandsmitglieder regelt eine im Vorstand beschlossene Aufgabenverteilung

  • 10  Versammlungen

Die Schützenbruderschaft hält einmal im Jahr, und zwar am ersten Wochenende im Januar eine ordentliche Mitgliederversammlung (Generalversammlung) ab, die insbesondere folgendes zu erledigen hat:

  1. Verlesen des Geschäftsberichtes
  2. Vorlage des Kassenberichtes und Entlastung des Vorstands und des Kassierers
  3. Wahl des Vorstands
  4. Wahl von 3 Kassenprüfern, wobei einer in jedem Jahr neu gewählt wird
  5. Aufnahme neuer Mitglieder
  6. Festsetzung des Jahresbeitrages
  7. Besprechung des Jahresprogramms

Die Abstimmungen in den Versammlungen sind öffentlich. Es genügt die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Die Beschlüsse der Generalversammlungen und der Vorstandssitzungen werden in ein Protokollbuch eingetragen. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden und vom Protokollführer unterschrieben. Außer der Generalversammlung finden Versammlungen der Bruderschaft und des Vorstandes nach Bedarf statt.

  • 11  Fest und Kirchliches

Das traditionelle Schützenfest wird alljährlich am 1. Sonntag nach dem Störmeder Lobetag gefeiert. Der äußere Rahmen wird durch eine Festordnung, die von der Mitgliederversammlung vor dem Schützenfest zu genehmen ist, festgelegt.

Aus ihrer religiösen Grundhaltung heraus nimmt die Bruderschaft auch an den kirchlichen Festen der katholischen Kirchengemeinde teil, und zwar:

An der Pankratius-, Fronleichnams- und Lobetagsprozession beteiligt sich die Bruderschaft mit Fahnenabordnungen.

Am Feste des Hl. Pankratius, dem Schutzpatron der Bruderschaft, nehmen der Vorstand und alle Offiziere in Uniform am Gottesdienst und an der Prozession teil.

Die Bruderschaft lässt in jedem Jahr 2 hl. Messen halten, eine zu Beginn des Schützenfestes und eine vor der Generalversammlung. Bei jedem in Störmede, Geseke und den anderen Ortsteilen von Geseke wohnenden, verstorbenen Mitglied nimmt eine Fahnenabordnung an der Beisetzung teil. Für auswärts wohnende, verstorbene Mitglieder wird in der Pankratiuskirche in Störmede eine hl. Messe gelesen.

  • 12  Vogelschießen, Königspaar
  1. Am Morgen des Fest-Montags im Anschluss an das Schützenfrühstück wird auf einen mit Krone, Zepter, Reichsapfel und Girlande geschmückten Vogel geschossen. Das Vogelschießen beginnt mit den Ehrenschüssen des Präses, des Königs und des Oberst. Soweit angemessen, erfolgen weitere Ehrenschüsse durch anwesende Ehrengäste. Danach wird das Schießen auf die Insignien und den Vogel für die übrigen Schützenbrüder freigegeben.
  1. Schießberechtigt im Schießen um die Königswürde im Anschluss an die Ehrenschüsse sind nur Mitglieder der Bruderschaft. Der Bewerber auf die Königswürde soll mindestens 3 Jahre Mitglied der Schützenbruderschaft Störmede sein. Neuer Schützenkönig der Bruderschaft ist der Schützenbruder, der das letzte Stück des Schützenvogels von der Vogelstange im Kugelfang abschießt. Sobald der neue König feststeht, wählt er sich eine Königin aus.
  • 13  Auflösung des Vereins
  1. Die Auflösung der Bruderschaft kann nur von einer zu diesem Zwecke einberufenen, außerordentlichen Generalversammlung mit ¾ der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
  1. Bei Auflösung der Bruderschaft oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen der Bruderschaft an die Katholische Kirchengemeinde Störmede, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Ortsteil Störmede zu verwenden hat.
  • 14  Inkrafttreten

Diese Satzung ist durch die Mitgliederversammlung (Generalversammlung) vom 02. Januar 2016 einstimmig beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung in der Fassung vom 05.01.2002 außer Kraft.

 

Der Vorstand der St.Pankratius-Schützenbruderschaft Störmede 1669

Peter Stephan                                                            Peter Hansjürgens
Oberst und 1. Brudermeister                                     2. Brudermeister

Winfried Maas                                                          Thomas Güther
Geschäftsführer                                                         Kassierer

Yannick Jütte                                                            Thomas Zwingmann
König 2015/2016                                                      Präses

Klemens Langehans                                                  Jochem Teiwes
Bataillons-Major                                                        Archivverwalter

Hubertus Sprink                                                        Jörg Passmann
Hallenmajor                                                               Hallenmajor

Heinz-Georg Stücker                                                Peter Köhler
Platzmajor                                                                 Platzmajor

Heinrich Siedhoff
Ehrenoberst